
Das Gehör unterliegt wie alle anderen Organe einem natürlichen Alterungsprozess. Ab dem 60. Lebensjahr sind davon die Hälfte der Männer und ein Drittel der Frauen betroffen. Eine Hörminderung kann verschiedene Ursachen haben, von einfacher Verstopfung mit Ohrenschmalz oder einer Entzündung des äusseren Gehörganges bis zum Loch im Trommelfell, einer chronischen Mittelohrentzündung oder einer Schädigung der Hörschnecke.
Welche Untersuchungen sind notwendig?
Neben der mikroskopischen Untersuchung des Gehörgangs und des Trommelfells durch den Hals-Nasen-Ohren-Spezialisten erfolgen Funktionstests, die die Hörfunktion des Ohres messen (Hörtest mit Tönen und Worten). Im Einzelfall können auch sog. “objektive Hörtests” (BERA) notwendig sein, die ohne aktive Mitarbeit des Patienten das Gehör prüfen (zum Beispiel bei Kindern).
Behandlungsmöglichkeiten bei einer Hörminderung
Die Behandlung richtet sich nach festgestellter Ursache. Bei entzündetem oder durch Ohrenschmalz verstopften Gehörgang erfolgt eine Reinigung bzw. medikamentöse Behandlung. Liegt ein Loch im Trommelfell oder eine chronische Mittelohrentzündung vor, ist in der Regel ein operativer Eingriff notwendig. Im Fall einer Schädigung des Innenohres kommt die Verordnung eines Hörgerätes in Frage. Bei einer sog. “Otosklerose” (Verknöcherung des Steigbügels, des kleinsten Knochens des Menschen) kann durch eine Operation das festgewachsene Knöchelchen durch eine Prothese ersetzt werden. Dadurch wird das Hörvermögen wieder hergestellt, so dass das Tragen eines Hörgerätes nicht immer notwendig ist.